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Recht eines Mobiltelefonbetreibers zur Sperre des Diensteangebots bei aufrechtem Vertrag

Wirtschaftsrecht JudikaturKonsumentenschutzRdW 2008/653RdW 2008, 710 Heft 11 v. 17.11.2008

KSchG § 28 Abs 1

TKG 2003 § 70

Der allgemeine Grundsatz, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne die sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen ex nunc aufgelöst werden können, steht in keinem Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung einer in AGB enthaltenen Klausel unter dem Aspekt des § 6 Abs 3 KSchG. Ob eine Klausel zulässig ist, die eine Sperre des Diensteangebots bei noch aufrechtem Mobiltelefonievertrag unter Andauern der Zahlungspflicht des Kunden für die Grundentgelte ermöglicht, unterliegt daher einer nachprüfenden Kontrolle im Verfahren über eine Verbandsklage nach § 28 Abs 1 KSchG.

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