Seit 1. 8. 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Unentgeltliche Übertragungen an Stiftungen unterliegen aber weiterhin der Besteuerung. Zudem wurde auch die Besteuerung von Zuwendungen durch Stiftungen durch das SchenkMG 2008 umfassend neugestaltet. Der folgende Beitrag soll diese Änderungen der Stiftungsbesteuerung im Überblick darstellen und insbesondere Auswirkungen im Bereich des internationalen Steuerrechts aufzeigen.