Seit 1. 8. 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Ausgewählte unentgeltliche Übertragungen unterliegen aber weiterhin der Besteuerung. Zudem wurden durch das SchenkMG 2008 umfangreiche Meldepflichten für unentgeltliche Übertragungen eingeführt. Der folgende Beitrag soll das SchenkMG 2008 im Überblick darstellen und Auswirkungen im internationalen Steuerrecht aufzeigen1.