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Diskriminiert der Mehrarbeitszuschlag?

ArbeitsrechtMag. Dr. Rolf GleißnerRdW 2008/608RdW 2008, 657 Heft 10 v. 15.10.2008

Seit 1. 1. 2008 gebührt Teilzeitbeschäftigten für Mehrarbeit grundsätzlich ein Zuschlag von 25 %. Mit dem Zuschlag, der sich in Theorie und Praxis nicht leicht ins bestehende Zuschlagssystem für Überstunden und andere besondere Arbeitszeiten und -leistungen einfügen lässt, hat der Gesetzgeber ein neues Terrain betreten, das auch international - soweit ersichtlich - noch nicht beschritten wurde. Wenig überraschend wird daher eine Reihe von Fragen zum Mehrarbeitszuschlag kontroversiell diskutiert.

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