Im Zuge der letzten Wartung der UStR 2000 wurde Rz 184 UStR ab 1. 1. 2007 dahingehend geändert, dass ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden kann, wenn die GmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre.