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Kein Betriebsausgabenpauschale für Oberarzt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2007/338RdW 2007, 319 Heft 5 v. 15.5.2007

EStG § 17 Abs 1, § 22 Z 1 lit b

Ein Oberarzt, der Entgelte für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse bezieht, kann kein Betriebsausgabenpauschale iSd § 17 Abs 1 EStG geltend machen, wenn die Krankenanstalt bereits bei der Abrechnung der Beträge einen „Hausanteil“ (für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt) iSd § 54 Abs 3 OÖ KAG abzieht.

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