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Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung gegen stillen Gesellschafter

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2007/337RdW 2007, 319 Heft 5 v. 15.5.2007

EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 4

Werden einem stillen Gesellschafter zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten freiwillig Vorweggewinnentnahmen gewährt, obwohl dies nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, so können diese Aufwendungen trotzdem als betrieblich veranlasst anzusehen sein.

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