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Das Fehlen von Einheitspreisen ist behebbarer Mangel

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2007/254RdW 2007, 219 Heft 4 v. 17.4.2007

BVergG § 129 Abs 1 Z 7

Die Nachreichung von Einheitspreisen eines konstruktiven Leistungsverzeichnisses im Zuge eines Aufklärungsverfahrens verbessert nicht die Wettbewerbsstellung eines Bieters. Das Fehlen dieser Einheitspreise ist ein behebbarer Mangel.

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