Durch die Einführung des UGB wurde der Anwendungsbereich des HGB grundlegenden Veränderungen unterzogen; an die Stelle des Kaufmannes tritt der Unternehmer. Dass diese Neuerung nicht nur weitreichende Auswirkungen auf das Handelsrecht, sondern auch auf andere Sondergesetze hat, soll am Beispiel des AngG veranschaulicht werden. Im Mittelpunkt des Interesses steht hierbei die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Kaufmannsbegriffes für den Angestellten nach § 1 Abs 1 AngG mit sich bringt.