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Angemessene Verbesserungsfrist bei einem Werkvertrag über ein Pilotprojekt

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/154RdW 2007, 150 Heft 3 v. 15.3.2007

ABGB § 932 Abs 4, § 1167

Der sekundäre Gewährleistungsbehelf Wandlung kann ua dann in Anspruch genommen werden, wenn die Verbesserung des Mangels nicht in angemessener Frist vorgenommen wird. Auch wenn es sich bei der im Rahmen eines Werkvertrags zu errichtenden Heizungsanlage eines Einfamilienhauses um ein Pilotprojekt handelt, ist eine tatsächlich gewährte Verbesserungsfrist von über neun Monaten ausreichend.

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