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Aufklärungspflicht des Verkäufers über die fehlende Verkehrstauglichkeit des Gebrauchtwagens

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/153RdW 2007, 150 Heft 3 v. 15.3.2007

ABGB §§ 871, 872

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, dass der um 6.200,- € angebotene Gebrauchtwagen aufgrund von Mängeln nicht verkehrstauglich ist. Mangels Aufklärung veranlasst er einen Irrtum des Käufers.

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