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Gastgewerbe: Keine SV-Beiträge für Saisonverlängerung durch Überstunden

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/143RdW 2007, 132 Heft 3 v. 15.3.2007

Die Verlängerung des Dienstverhältnisses von Saisonbeschäftigten im Gastgewerbe um einen Teil des bei Saisonende bestehenden Überstundenguthabens durch KollV überschreitet die Regelungsbefugnis der KollV-Parteien nach § 2 ArbVG. Eine solche KollV-Bestimmung ist somit nichtig und unanwendbar und eine Nachverrechnung von SV-Beiträgen für einen derartigen Verlängerungszeitraum ist daher rechtswidrig. VwGH 22. 11. 2006, 2004/08/0065

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