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Stiftungsbesteuerung: Mausefalle ein Papiertiger?

Steuerrechto. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2007/53RdW 2007, 52 Heft 1 v. 19.1.2007

Die Stiftungsbegünstigungen werden vielfach als „bescheiden“ bezeichnet, weil der Begünstigte auch solche Zuwendungen versteuern muss, die aus der vom Stifter gewidmeten Substanz stammen. Dieser „Mausefalleeffekt“ erweist sich allerdings als Papiertiger: Die Nachteile sind in der Praxis zu vernachlässigen.

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