Sponsorzahlungen führen zu Betriebsausgaben, wenn der Werbeträger geeignet ist, Werbewirkung zu entfalten. Den Namen des Unternehmers oder einer Unternehmergruppe bekannt zu machen, ist betrieblich veranlasst.
Der Bf war Steuerberater. Er betrieb eine Steuerberatungskanzlei als Einzelunternehmer.