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Aufwendungen zur Feststellung der Kontaminierung eines vermieteten Grundstücks

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2007/770RdW 2007, 753 Heft 12 v. 18.12.2007

Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein1)1)BFH 17. 7. 2007, IX R 2/05.. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann, wenn die Immobilie in der Folge verkauft wird.

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