ABGB: §§ 1063, 1295,1376 ff, 1422 f
KSchG § 18
Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte.
ABGB: §§ 1063, 1295,1376 ff, 1422 f
KSchG § 18
Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte.