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Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfall

Arbeitsrechtao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika DrsRdW 2007/698RdW 2007, 673 Heft 11 v. 21.11.2007

In der E 9 ObA 13/06m 1)1)RdW 2006/608, 649; mit ablehnender Besprechung von Spitzl, ecolex2006, 852 ff; kritisch auch Rauch, ASoK 2007, 20 f. hat der OGH - abweichend von seiner früheren Rsp2)2)OGH 4 Ob 52/76, Arb 9475. und der hM3)3)Vgl FN 5. - die Ansicht vertreten, dass auch bei einer Dienstverhinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit immer mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht; dies gelte auch dann, wenn es sich um keine neuerliche, sondern um eine ununterbrochene Dienstverhinderung des Arbeitnehmers handelt.

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