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Wirksame Zustellung einer Klage gegen GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2007/697RdW 2007, 672 Heft 11 v. 21.11.2007

ZustG § 2 Z 5, § 13 Abs 3

Die Klage gegen eine GmbH (hier: mit Sitz und Verwaltung in Salzburg) ist auch dann wirksam zugestellt, wenn sie an den GmbH-Geschäftsführer an dessen Arbeitsplatz bei einer anderen Gesellschaft (hier: in Wien) zugestellt wird.

OGH 5. 6. 2007, 1 Ob 49/07y

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