In einem niederländischen Ausgangsfall hat der EuGH entschieden, dass eine natürliche Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer steuerpflichtigen Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter sie im Übrigen ist, alle Arbeiten im Namen und auf Rechnung dieser Gesellschaft ausführt, für die Zwecke von Art 4 Abs 4 Unterabs 2 6. MWSt-RL (Behandlung mehrerer rechtlich unabhängiger Steuerpflichtiger zusammen als ein Steuerpflichtiger) selbst nicht als Steuerpflichtiger iSd Art 4 Abs 1 6. MWSt-RL gilt. EuGH 18. 10. 2007, C-355/06 , van der Stehen.