Der BGH hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der für die Klägerin für Schokoladenprodukte eingetragenen graphisch gestalteten Marken mit dem Wortbestandteil „Kinder“ zu entscheiden.
Der BGH hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der für die Klägerin für Schokoladenprodukte eingetragenen graphisch gestalteten Marken mit dem Wortbestandteil „Kinder“ zu entscheiden.