Bei einer per Banküberweisung abgewickelten Zahlung fallen keine Verzugszinsen an, wenn der fällige Betrag zwar bei Fristablauf noch nicht dem Konto des Gläubigers zugeschrieben worden, aber dessen Geldinstitut rechtzeitig zugegangen ist. Schlussanträge des Generalanwalts 18. 10. 2007 zu EuGH C-306/06 , 01051 Telecom.