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Exekution auf Gesamtrechte des Stifters gegenüber der Privatstiftung

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2006/466RdW 2006, 505 Heft 8 v. 16.8.2006

EO: §§ 331 ff

PSG: § 3 Abs 3, § 36 Abs 4

Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG (wonach Rechte des Stifters, die Privatstiftung zu gestalten, nicht auf die Rechtsnachfolger übergehen) der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehalten hat und nach der Stiftungserklärung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist, und/oder sich ein Änderungsrecht vorbehalten hat.

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