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Privatstiftung: Kein konkludenter Verzicht auf Begünstigtenstellung; keine Heilung einer unzulässigen Vorstandsbestellung

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2006/465RdW 2006, 504 Heft 8 v. 16.8.2006

PSG: § 15 Abs 2

Gemäß § 15 Abs 2 PSG können ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie

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