vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegungsregeln für Patente

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2006/462RdW 2006, 502 Heft 8 v. 16.8.2006

ABGB: §§ 914 ff

PatG 1970: § 22a

Für Patente bestehen seit In-Kraft-Treten des § 22a PatG eigene Auslegungsregeln, bei deren Anwendung sich aber keine wesentlichen Unterschiede zur Auslegung nach den §§ 914 ff ABGB ergeben. Bei der Auslegung von Patentansprüchen sind die mit dem Patent verfolgten Ziele gegeneinander abzuwägen: ausreichender Schutz für den Patentinhaber und ausreichende Rechtssicherheit für Dritte. Für den ersten Gesichtspunkt ist die objektive Bedeutung der Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen ihren Niederschlag gefunden hat, und nicht die subjektive Anstrengung des Erfinders maßgeblich; für den zweiten das, was der Fachmann bei objektiver Betrachtung den Patentansprüchen entnimmt. Der Schutzbereich des Patents muss für Außenstehende hinreichend sicher vorhersehbar sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!