Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung des Bestandzinses betriebenen Räumungsexekution gilt nicht auch im Wege der Analogie im Zwangsausgleichsverfahren.
OGH 26. 4. 2006, 3 Ob 32/06m