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Frachtgeschäft: Beweislast für Ablieferung des Gutes

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/440bRdW 2006, 481 Heft 8 v. 16.8.2006

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass die in der CMR nicht ausdrücklich geregelte Behauptungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes, die den Obhutszeitraum beendet, den Frachtführer trifft.

OGH 6. 4. 2006, 6 Ob 75/06g

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