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Unterhaltsabsetzbetrag: Regelbedarfsätze für 2007

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/678eRdW 2006, 737 Heft 12 v. 15.12.2006

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden, die für steuerliche Belange für das gesamte Kalenderjahr 2007 betragen:

Altersgruppe:

2007

0 bis 3 Jahre

€ 167,-

bis 6 Jahre

€ 213,-

bis 10 Jahre

€ 275,-

bis 15 Jahre

€ 315,-

bis 19 Jahre

€ 370,-

bis 28 Jahre

€ 465,-

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