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SV-Verzugszinsen ab 2007

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/678bRdW 2006, 737 Heft 12 v. 15.12.2006

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, sind jeweils für ein Kalenderjahr auf Basis der von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich 3 Prozentpunkten zu berechnen. Im Oktober 2006 betrug diese 3,74 %; die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge betragen daher ab 1. 1. 2007 6,74 % (2006: 5,93 %).

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