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Keine auf § 1330 ABGB gestützte Klage gegen Universitätsrektor, wenn er als Organ tätig ist

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/581RdW 2006, 625 Heft 10 v. 16.10.2006

ABGB § 1330

AHG § 1

EO § 378

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