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Rückforderungsanspruch eines Stromabnehmers gegen Netzbetreiber - sukzessive Kompetenz der Gerichte

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/627RdW 2005, 549 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 21 Abs 1 ElWOG und § 21 Abs 2 ElWOG

Art 8 § 16 Abs 1 Z 5 E-RBG, Art 8 § 16 Abs 3 E-RBG

Macht ein Stromabnehmer gegen den Netzbetreiber einen Rückforderungsanspruch als Bereicherungsanspruch geltend (hier: Rückforderung einer auf den Systemnutzungstarif aufgeschlagenen Gemeindegebrauchsabgabe), kann er aufgrund der sukzessiven Kompetenz der Gerichte erst dann Klage einbringen, wenn die Elektrizitäts-Control-Kommission über seinen Anspruch bescheidmäßig entschieden hat.

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