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Erbschafts- und Schenkungssteuer: Bewertung von Auslandsimmobilien gemeinschaftsrechtswidrig?

SteuerrechtDr. Karl-Werner FellnerRdW 2005/502RdW 2005, 449 Heft 7 v. 15.7.2005

Während inländische Grundstücke mit dem dreifachen Einheitswert bewertet werden, werden ausländische Grundstücke mit dem Verkehrswert bewertet.

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