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Altersteilzeit - Berechnungsgrundlage der Urlaubsersatzleistung

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/438aRdW 2005, 397 Heft 7 v. 15.7.2005

In seiner ersten Rsp zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit hat der OGH nunmehr ausgesprochen, dass auch in diesen Fällen die Urlaubsersatzleistung - auch für noch offene Urlaubsansprüche aus früheren Urlaubsjahren - auf Basis des Entgelts bei DV-Ende zu berechnen ist. OGH 04.05.2005, 8 Ob S 4/05d.

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