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Zeitpunkt des Entlassungsausspruchs bei Inhaftierung des Arbeitnehmers

ArbeitsrechtJudikatur Kündigung- & EntlassungsrechtRdW 2005/144RdW 2005, 115 Heft 2 v. 15.2.2005

GewO 1994 § 82 lit i

1. Die weite gesetzliche Formulierung des § 82 lit i GewO, wonach ein Hilfsarbeiter ohne Kündigung sofort entlassen werden kann, wenn er durch länger als vierzehn Tage „gefänglich angehalten“ wird, umfasst neben der Straf- und Untersuchungshaft auch die Haft aufgrund verwaltungsbehördlicher Strafen.

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