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Ersatzweise Feststellung von Jahresabschlüssen durch das Firmenbuchgericht?

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. MMag. Dr. Daniela Huemer, LL.M.RdW 2005/812RdW 2005, 732 Heft 12 v. 15.12.2005

Insbesondere bei Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern einer GmbH kommt es häufig vor, dass kein Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss zustande kommt. Hier stellt sich die Frage, welche Rechtsbehelfe in einem derartigen Fall zur Verfügung stehen. Ein österreichisches Firmenbuchgericht hat jüngst die Auffassung vertreten, dass eine Kompetenz zur ersatzweisen Feststellung des Jahresabschlusses bestehe, und eine entsprechende Feststellung vorgenommen. Das zuständige OLG hat demgegenüber eine derartige Kompetenz abgelehnt. Im vorliegenden Beitrag wird dieser Streitfrage nachgegangen.

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