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Haftung des Aufsichtsrates einer AG bei pflichtwidriger Weitergabe von Geschäftsinformationen

WirtschaftsrechtUniv.-Lektor Dr. Thomas Ruhm, LL.M.RdW 2005/813RdW 2005, 736 Heft 12 v. 15.12.2005

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage der rechtlichen Beurteilung der Weitergabe sensibler Wirtschafts- und Geschäftsinformationen durch Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft an „außenstehende“ Personen. Man denke hierbei zB an die Weitergabe von Liefer- und Preisbedingungen, Gewährleistungszusagen, Anboten, sensiblen Informationen über einen Geschäftspartner der Gesellschaft oder einen möglichen Geschäftsabschluss an außenstehende, uU dem Aufsichtsratsmitglied nahe stehende Personen oder Unternehmen, um Letzteren in Hinkunft einen „Startvorteil“ bei der Geschäftsanbahnung zu verschaffen.

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