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Unentgeltliche Einräumung eines Vorkaufsrechts ist keine Schenkung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2004/595RdW 2004, 659 Heft 11 v. 15.11.2004

ABGB § 879 Abs 1 , § 1072

Der relativ langen Befristung eines Jagdpachtvertrags auf 38 Jahre haftet keine Sittenwidrigkeit an, weil bereits die gesetzliche Mindestjagdperiode neun Jahre dauert, eine gesetzliche Begrenzung der Dauer von Jagdpachtverträgen nicht vorgesehen ist und der Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden kann.

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