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Die Sperrwirkung bei der Selbstanzeige

SteuerrechtRA/StB Dr. Gerald ToiflRdW 2004/588RdW 2004, 642 Heft 10 v. 15.10.2004

Nach§ 29 Abs 1 FinStrGwird ein Finanzstraftäter insoweit straffrei, als er seine Verfehlung der zuständigen Behörde darlegt (Selbstanzeige). Nach§ 29 Abs 3 FinStrGist eine Selbstanzeige jedoch in den drei dort geregelten Fällen ausgeschlossen (sog Sperrwirkung). Das Vorliegen der und das Verhältnis zwischen diesen Fällen der Sperrwirkung ist in der Praxis noch nicht hinreichend geklärt.

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