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Unbeachtlichkeit von Präklusivfristen

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2004/547RdW 2004, 600 Heft 10 v. 15.10.2004

NÖVNG: § 11 Abs 1BVergG 2002: § 169

Präklusivfristen sind bei fundamentalen Vergaberechtsverstößen in der Ausschreibung unbeachtlich, da eine Sanierung derartiger Verstöße nicht im Sinne des Grundsatzes der effektiven Durchsetzbarkeit des Vergaberechts liegt.

UVS NÖ Sen-AB-04-3037, 23.08.2004

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