ZPO § 93
Ist eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten, beginnt die Rechtsmittelfrist bereits mit der Zustellung an einen der beiden Vertreter zu laufen.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 102/04k
ZPO § 93
Ist eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten, beginnt die Rechtsmittelfrist bereits mit der Zustellung an einen der beiden Vertreter zu laufen.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 102/04k