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Selbstmordversuch kein Schulunfall im Sinn der Unfallversicherung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/452RdW 2003, 530 Heft 9 v. 15.9.2003

ASVG § 175 Abs 4

Ist der Entschluss zur Selbsttötung nicht die Folge eines schweren psychischen Traumas, sondern das Ergebnis einer längeren, möglicherweise krankheitsbedingten, auch schulbedingten Entwicklung, dann kann nicht von einem Unfall gesprochen werden.

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