ASVG § 131 Abs 4 , § 175 Abs 5 Z 1 , § 191 Abs 1
1. Seit der 32. ASVG-Nov gelten in der Schüler-Unfallversicherung (UV) ua auch solche Unfälle als Arbeitsunfälle, die sich bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Schulskikursen und Schullandwochen ereignen, und zwar unabhängig von der Verpflichtung zur Teilnahme (§ 175 Abs 5 Z 1).