Keine Umgehung der Lohnsteuerpflicht durch Lohnzahlung über den Betriebsratsfond.
Die Bf hatte für ihre etwa 1.000 AN die Dotierungen an den Betriebsratsfonds ab einem bestimmten Jahr wesentlich erhöht. Diese Gelder wurden vom Betriebsratsfonds unter der Bezeichnung „Bildungszulage“ in gleich hohen Beträgen (10.000 S pro AN) an alle AN ausbezahlt.