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VwGH: Kein Rechtsschutz vor UFS und VwGH bei Sanierungsgewinn

SteuerrechtRdW 2003/186RdW 2003, 227 Heft 4 v. 15.4.2003

Rechtsschutz für Steuerpflichtige besteht erst, wenn Regelungen betreffend Sanierungsgewinn als Gesetz erlassen werden.

Ab dem Jahr 1998 ist die Steuerfreistellung für Sanierungsgewinne nach § 36 EStG entfallen (StruktAnpG 1996). Beim Zwangsausgleich sehen allerdings die Abgabenbehörden (entsprechenden Erlässen des BMF folgend) im Allgemeinen von der Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden ESt ab.

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