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Stille Beteiligung an Unternehmensteilen; Übernahme der Geschäftsführung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/493RdW 2003, 573 Heft 10 v. 15.10.2003

HGB §§ 178 ff, 187

Die Vereinbarung einer jährlichen Fixzahlung an eine GmbH, wofür diese im Gegenzug allfällige Beteiligungsgewinne abzuführen hat, ist als stille Gesellschaft und nicht als kreditvertrags-typische Sicherung zu qualifizieren.

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