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Schadenersatz bei Begünstigung eines Gläubigers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/474RdW 2003, 561 Heft 10 v. 15.10.2003

ABGB: §§ 1295 ff, 1311
StGB: § 158 Abs 1

Die tatbestandsmäßige Benachteiligung eines Gläubigers nach § 158 Abs 1 StGB muss nicht mit einem Vermögensschaden im Zivilrecht deckungsgleich sein. Am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang fehlt es jedenfalls im Umfang der letztlich tatsächlich erzielten Konkursquote; nur die Differenz zur ohne Begünstigung erzielbaren Quote wäre davon erfasst.

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