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Bildschirmarbeit: Auslegung des Begriffs „Bildschirm“ durch den EuGH

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/388RdW 2001, 353 Heft 6 v. 15.6.2001

Art 2 Buchst a RL 90/270/EWG , Art 1 Abs 3 Buchst a RL 90/270/EWG

1. Unter den Begriff „Bildschirm zur Grafikdarstellung“ iSd Art 2 Buchst a der RL 90/270/EWG fallen auch Bildschirme, auf denen Filmaufzeichnungen in analoger oder in digitalisierter Form dargestellt werden.

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