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Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung nach tschechischem Recht

ArbeitsrechtIvana BucckováRdW 2001/387RdW 2001, 349 Heft 6 v. 15.6.2001

Die Zahl der Arbeitnehmer, die von österreichischen Unternehmern in Tschechien beschäftigt werden, steigt von Jahr zu Jahr. Die meisten Arbeitsverhältnisse, somit auch ihre Beendigung, unterliegen dabei entweder bereits kraft Gesetzes oder kraft Vereinbarung tschechischem Recht1)1) § 6 Abs 1 des Gesetzes Nr 65/1965 Sb Arbeitsgesetzbuch idgF (zákoník práce), weiter nur ArbGB; § 16 des Gesetzes Nr 97/1963 Sb über internationales Privat- und Prozessrecht idgF (zákon o mezinárodním právu soukromém a procesním).. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach tschechischem Recht weist im Vergleich zum österreichischen Recht einige bedeutende Unterschiede auf. Insbesondere wegen der unterschiedlichen Rechtslage sind die meisten Probleme mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung verbunden. Im folgenden Text soll auf die spezifische Regelung der Kündigung im tschechischen Recht eingegangen werden, um dadurch den häufigsten damit verbundenen Problemen vorzubeugen.

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