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Forderungsexekution: Zeitpunkt des Pfandrechtserwerbs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/380RdW 2001, 344 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 294 EO
§ 12 Abs 1 KO

Das Pfändungspfandrecht an einer Forderung wird gem § 294 Abs 3 EO im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erworben. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Beurteilung der Frage entscheidend, ob das Pfandrecht innerhalb der 60-Tage-Frist des § 12 Abs 1 KO erworben wurde.

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