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Bäcker als Lebensmittelhändler

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/355RdW 2001, 320 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 2 Verordnung BGBl II 1999/228 ( Pauschalierungsverordnung für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler )

Wer Lebensmitteleinzel- oder GemischtwarenhändleriSd Verordnung BGBl II 1999/228 ist, bestimmt § 2 der Verordnung. Danach handelt es sich bei Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlernum „Gewerbetreibende, die einen Handel mit Waren des täglichen Bedarfs weitaus überwiegend in Form eines Kleinhandels unter folgenden Voraussetzungen ausüben:

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