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Steuersatzänderung für Kaffee- und Teegetränke, Übergangsregelung - Kassensysteme

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/68RdW 2001, 64 Heft 1 v. 15.1.2001

§ 10 UStG

Durch das BG BGBl I 2000/29 wurde Z 30 der Anlage zum UStG 1994 geändert. Die Umsätze betreffend Kaffee- und Teegetränke unterliegen somit ab 1. 1. 2001 dem Normalsteuersatz.

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